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Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie Haustiere halten, ohne Ihren Lebensunterhalt mit ihnen zu verdienen, haften Sie für Schäden, die die Vierbeiner anrichten, allein deswegen, weil Sie die Tiere besitzen, auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann. Über die Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie auch als Halter der meisten zahmen Haustiere versichert. Ausdrücklich ausgenommen ist hiervon aber die Haftpflicht aus der Haltung von Hunden und Pferden. Diese muss über eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Als Halter eines Hundes oder eines Pferdes wissen Sie, wie unberechenbar Tiere sein können. Auch wenn Sie immer aufpassen, schnell kann es passieren, dass Ihr Tier aufgescheucht wird und anfängt zu beißen bzw. zu treten. Als Tierhalter müssen Sie für Schäden die durch Ihr Tier entstehen aufkommen. (§ 832 BGB) Mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung von FSP sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche, die aus dem Verhalten Ihres Tieres entstehen ab. Jedoch nicht nur Sie als Halter des Tieres genießen Versicherungsschutz, sondern auch der nicht gewerbsmäßige Hüter des Tieres. Typische Schadensbeispiele sind:
Antrag Tierhalterhaftpflichtversicherung |