Der Maklervertrag
Rechtlich sind wir als Versicherungsmakler nicht an Versicherungsunternehmen gebunden. Unsere Arbeit beruht auf einer Vereinbarung mit unseren Mandanten, dem Maklervertrag.
Die Inhalte dieses Vertrages sind durch die Rechtsprechung sowie einem "Punktekatalog zur Vermeidung mißbräuchlicher Ausgestaltung von Maklerverträgen" maßgeblich vorgegeben. Bestandteil des Maklervertrages ist eine Handlungsvollmacht. Mit dieser Vollmacht können wir im Namen unserer Mandanten Prämienverhandlungen führen, Vertragsänderungen veranlassen und den gesamten Schriftwechsel (bis zur Kündigung des Vertrages) sowie die notwendige Korrespondenz zur Regulierung von Schäden mit dem Versicherer führen.
Damit entlasten wir unsere Mandanten von allen aufwändigen organisatorischen Versicherungsproblemen ohne dass sie die Kontrolle verlieren, denn jeder Schritt wird von dem Mandanten abgestimmt.
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